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Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte, Bochum

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Mietüberzahlung wegen falscher Wohnflächenangabe

Übersteigt die in einem Mieterhöhungsverlangen angegebene und der Berechnung zu Grunde gelegte Wohnfläche die tatsächliche Wohnfläche, so kann der Mieter unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung die Rückzahlung der in der Folgezeit auf Grund der fehlerhaften Berechnung überzahlten Miete verlangen, wenn die Abweichung der tatsächlichen von der angegebenen Wohnfläche mehr als 10% beträgt (im Anschluß an Senat, NJW 2004, 1947). (BGH, Urteil vom 07.07.2004 - CIII ZR 192/03)

-> Bei der Rückforderung überzahlten Mietzinses muß die dreijährige Verjährungsfrist beachtet werden.

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