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Anmerkung: Wir vertraten seinerzeit die Kindeseltern. Die nachfolgende Berichterstattung ist ein gutes Beispiel für eine einseitige Pressearbeit ohne jedwedes Hintergrundwissen. Tatsache war, daß das Kind aufgrund erheblicher psychischer Auffälligkeiten der Großmutter und eigener der sofortigen Behandlung in einer sozialpädagogischen Heileinrichtung bedurfte. Die entsprechende Entscheidung wurde dann durch eine sehr erfahrene Familienrichterin auf der Grundlage eines ausführlichen und gründlichen Sachverständigengutachtens und im Einverständnis mit den besorgten Kindeseltern getroffen. Oberste Maßgabe bei dieser Entscheidung war, das Kind aus einer schädlichen Umgebung herauszuholen, um ihm so langfristig ein (psychisch) gesundes Leben zu ermöglichen. Um so unverständlicher ist darum die nachfolgende für sich selbst sprechende Presseberichterstattung.
Von Rolf Hartmann
Als der Junge noch ein Baby war, kam er zu den Großeltern nach Wattenscheid. Dort wuchs er auf, besuchte den Kindergarten, ging in die Waldorfschule. Jetzt ist er acht Jahre alt. Doch weil ein Familiengericht der Großmutter das Sorgerecht verwehrte, ließ das Jugendamt den Jungen in ein Heim in Gelsenkirchen unterbringen.
Der 24. Juni war ein rabenschwarzer Tag im Leben der Ursula Brembreuker (62). An diesem Tag hatte eine Bochumer Familienrichterin ihren Antrag auf Sorgerecht für den Enkel abgelehnt. Das Sorgerecht erhielten zu Teilen die leiblichen Eltern und das Bochum Jugendamt. Die Entscheidung traf die Wattenscheider Hausfrau schwer. Acht Jahre lang hatte sie das Kind im schmucken Reihenhaus groß gezogen, weil es im Haushalt ihrer Tochter Probleme gegeben habe. Ihr Mann, früher Betriebsleiter einer großen Firma, kümmerte sich mit ihr um den Jungen.
Fotos erzählen von gemeinsamen Ausflügen: zum Timmendorfer Strand, an die Mosel, in die Türkei, ins Sauerland, auf Planwagenfahrt.
Im Reihenhaus der Großeltern hatte der Junge sein eigenes Zimmer, es war das Mädchenzimmer seiner Mutter. Als der Großvater vor vier Jahren starb, war Ulrike Brembreuker mit dem Kleinen allein. "Nach 43 Jahre guter Ehe mit meinem Mann war ich sehr traurig über seinen Tod," schildert sie. Sie habe geweint, regelmäßig das Grab auf dem Friedhof besucht.
Wie man mit Sterben und Tod umgehen kann, hatte der kleine Junge schon erfahren, als er seinen 89-jährigen Großonkel im Wattenscheider Sterbehospiz besucht hatte - als kleiner Sonnenschein. Dort arbeitete Ulrike Brembreuker jahrelang ehrenamtlich, half Sterbenden und deren Angehörigen in schweren Stunden. "Als mein eigener Mann starb, konnte ich das nicht mehr," sagt sie offen. Noch erfüllt von großer Trauer, konzentrierte sie sich in den Folgejahren ganz auf die Erziehung des Enkels. Dann habe ihre Tochter und der Schwiegersohn das Kind plötzlich zurück haben wollen. Das hielt sie für keine gute Lösung, beantragte das Sorgerecht, um auch juristisch Klarheit zu schaffen.
Doch vor Gericht habe man ihr quasi vorgehalten, sie habe den Jungen "zu gut behütet". Ihr Anwalt Jürgen Widder zur WAZ: Befragte Ärzte und Lehrer hätten Ursula Brembreuker bescheinigt, eine fürsorgliche und gewissenhafte Erzieherin zu sein. Das Gericht sei jedoch der Gutachterin gefolgt, die eine "Tendenz zur Überfürsorge" angesprochen hatte. So sprach das Gericht das Sorgerecht den leiblichen Eltern und dem Jugendamt zu. Das Amt fackelte nicht lange, brachte den Achtjährigen nach Gelsenkirchen ins Heim - fern von allen Spiel- und Schulkameraden. Von seiner bisherigen Schule wurde er abgemeldet.
Vier Wochen lang erfuhr die Großmutter nicht, wo ihr Schützling geblieben war. Verzweifelt wandte sie sich an den Sender SAT 1, dann auch an die "Aktion Rechte für Kinder". Deren Vorsitzender Volker Laubert reiste aus Süddeutschland an, um sich persönlich um den Fall zu kümmern. Er sorgte dafür, dass der Junge samt Großmutter mit Hilfe des VfL-Vorstands Dieter Meinhold einen Ehrenplatz beim Spiel gegen den HSV bekam. Mit dabei war auch Bernd Leschek, der Ergotherapeut des Jungen. Wie er gestern der WAZ mitteilte, habe das Jugendamt ihm mit sofortiger Wirkung jeden Kontakt mit dem Jungen untersagt. Grund: Leschek habe zugelassen, dass ein ARD-Team Aufnahmen des Jungen gemacht habe. Außerdem habe er sich dem Sender selbst gegenüber geäußert.
Die Stadt selbst gibt zu dem Fall keine offizielle Stellungnahme ab. Um das "Wohl des Kindes" zu schützen, warnte das städtische Presseamt stattdessen interessierte Medien vor einer Veröffentlichung und meinte, Fotos des Jungen würden seine Persönlichkeitsrechte verletzten. Doch da war das Kinderbild schon längst über einige Sender gegangen.
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