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Vaterschaftsanfechtungsklage nach 32 Jahren, WAZ vom 11.12.2001, Aus dem Westen

Ausblick: Aufgrund der schweren ehelichen Verfehlung der Kindesmutter und geschiedenen Ehefrau, die in dem Vaterschaftsanfechtungsprozeß zu Tage trat, haben wir für den Scheinvater und geschiedenen Ehemann beim Familiengericht Antrag auf rückwirkenden Ausschluß des Versorgungsausgleiches (= Teilung der Rentenansprüche) gestellt. Im allgemeinen führt das jahrelange Unterschieben eines fremden Kindes zum Ausschluß des Versorgungsausgleiches. Dies geschieht üblicherweise im Scheidungsverfahren. Vorliegend wurde die Ehe jedoch bereits 1994 rechtskräftig geschieden. In dem Scheidungsurteil wurde auch über den Versorgungsausgleich entschieden. Da der Gesetzgeber nach unserer Ansicht nicht davon ausgegangen ist, daß nach rechtskräftiger Ehescheidung ein Vaterschaftsanfechtungsprozeß durchgeführt werden könnte, hat er die Totalrevision des Versorgungsausgleich für diesen Fall schlicht vergessen, zu regeln. Das Familiengericht hat den Versorgungsausgleich nachträglich zu 50% ausgeschlossen. Hiergegen hat die geschiedene Ehefrau Beschwerde zum Oberlandesgericht eingelegt. Eine Entscheidung steht noch aus.

Untreue Ehefrau flog nach 32 Jahren auf

Verurteilung wegen Meineids - Polizist hatte fremdes Kind unwissentlich als eigenes großgezogen

Von Bernd Kiesewetter, WAZ Bochum

Die Frau (53) auf der Anklagebank sieht aus, als sei sie die personifizierte Ehetreue: bürgerlich, brav, bodenständig. Diese Frau soll etwas ausgefressen haben? Nun ja: Sie hatte mal geschworen, immer treu gewesen zu sein - was nicht wahr ist. Das Drama begann auf einer Weihnachtsfeier vor 32 Jahren. Dort hatte die damals frisch Vermählte mit einem Kollegen ein Krösken gehabt. Kurze Zeit später trug sie ein Kind unter dem Herzen. Es ist heute 31. Der Betrogene ist ein heute 61-jähriger Polizeibeamter a.D. 30 Jahre lang hatte er geglaubt, dass der Spross, den er mit seiner Gattin großgezogen hatte, sein leiblicher ist. Mitte der 90er sprach ihn aber ein Bekannter auf den Filius an: Schau dir doch mal den Charakter an, der hat doch gar nichts von dir. Und dann die schmale Figur, das Gesicht, die Nase - alles anders. Vielmehr ähnele er verdächtig einem Ex-Arbeitskollegen der Ehefrau. Der war genau so ein Hering, nur 110 Pfund schwer. . . Die Zweifel an seiner Vaterschaft raubten dem Polizisten die Ruhe. Voller Pein sprach er das Kind an: Ich kann so nicht mehr leben, wenn ich nicht weiß, ob Du mein Sohn bist. Verstoßen wollte er ihn auf keinen Fall, auch kein Geld, nur Klarheit müsse er haben. Da der Sohn sich aber weigerte, Blut für einen Test herzugeben, setzte der von Zweifeln Geplagte beim Familiengericht eine Vaterschaftsanfechtungsklage durch. Und siehe da: Laut Gutachten war er tatsächlich nicht der Erzeuger. Nun hatte aber die Ehefrau vor dem Familienrichter geschworen, die eheliche Treue niemals verletzt zu haben. Nach dem Gutachten konnte das aber nicht stimmen. Folge: Anklage wegen Meineids. Vor dem Strafrichter, 32 Jahre nach der fruchtbaren Weihnachtsfeier, will sie von Meineid aber nichts wissen. Ich war mir 100-prozentig sicher, dass ich meinen Mann nie betrogen hatte. Da rümpft Richter Mittelstrass die Nase: Das mit der unbefleckten Empfängnis ist doch äußerst selten . . . Schließlich räumt die 53-Jährige kleinmütig ein, dass sie damals einen Filmriss gehabt haben müsse. Man einigt sich darauf, dass sie nur objektiv gelogen habe, nicht subjektiv. . . Daher ergeht das Urteil nur wegen fahrlässigen Falscheides - 3600 Mark Geldstrafe. Die Mutter, eine Spielhallenaufsicht, sagt vor Gericht nicht viel. Die Sache ist ihr unangenehm. Bereits 1994 hatte sie den Polizisten verlassen. Im Gericht blickt der Gehörnte seine Ex-Frau mit polizeilicher Strenge an. Das ganze Leben ist auf einer Lüge aufgebaut, sagt er. Er nennt auch den Namen jenes Verführers, der seine damalige Frau so folgenschwer bezirzt haben könnte. Versöhnung scheint undenkbar. Er hasst sie wie die Pest, sagt die Verteidigerin über den Betrogenen und seine Ex-Frau.

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