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Anmerkung:
Wir haben seinerzeit den Angeklagten vertreten. Die Rechtsordnung
gebietet es im allgemeinen, bei einem so schweren Vergehen - auch bei einem
Ersttäter - die Freiheitsstrafe zu vollstrecken. Normalerweise kommt
eine
Bewährungsstrafe nicht in Betracht. Dennoch gelang es uns aufgrund der
besonderen Umstände dieses Falls, daß die Freiheitsstrafe zur Bewährung
ausgesetzt wurde.
Um 18 Uhr hatte
der junge Bochumer (24) bei Freunden das erste von vielen Bieren getrunken.
Nachts um 0.40 Uhr stieg er in seinen Vectra, mit über zwei Promille im Blut.
Nach wenigen Metern erfasste das Auto einen Fußgänger. Der 79 Jahre alte Mann
starb später. Ein Fall fürs Strafgericht. Der Alkoholfahrer hatte in jener
Regennacht des 3. März bei Tempo 50 plötzlich nur noch einen dunklen Schatten
vor der Frontscheibe gesehen. Es war der 79-Jährige, der von links nach rechts
die Straße überquerte. Ungebremst erfasste der Pkw den Zeitungsboten. Er prallte
gegen die Frontscheibe, die zerbarst. Der Mann stürzte mit vielen Knochenbrüchen
auf den Asphalt. Wochenlang lag er im Koma. Fast fünf Monate später erlag
er den Verletzungen. Der Autofahrer, ein Opelaner, sprach vor dem Schöffengericht von einem Filmriss:
Ab 21.30 Uhr kann ich mich an nichts erinnern. Zu viele Biere, auch ein Whisky.
Bewusstsein will er erst im Moment des Aufpralls wiedererlangt haben. Bei
dem Opfer leistete er sofort Erste Hilfe. Als die Polizei kam, stellte sie
2,03 Promille Alkohol im Blut des Fahrers fest. Nach fünfstündigem Prozess
kam das Gericht zu der Ansicht, dass das Opfer beim Überqueren der Fahrbahn
eine Mitschuld hatte. Möglicherweise hätte auch ein nüchterner Fahrer den
Unfall nicht vermeiden können, hieß es. Der Staatsanwalt forderte eine neunmonatige
Bewährungsstrafe und 5000 Mark Geldbuße. Zu wenig - meinte das Schöffengericht.
Es verurteilte den Fahrer wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung durch
Trunkenheit in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung zu 18 Monaten Haft auf Bewährung.
Zudem muss der 24-Jährige 10 000 Mark an den Weißen Ring zahlen.
B.Ki.
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