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In obiger Sache hat der Termin zur mündlichen Verhandlung am 20.12.2007 stattgefunden. Der Rechtsstreit wurde gütlich beigelegt, nachdem die Stadt Bochum ihre jeweiligen Beitragsbescheide deutlich ermäßigt hatte. In den meisten Fällen ermäßigt sich der Beitrag dadurch um ca. 50%. Die Prozesskosten werden nach dem Verhältnis des jeweiligen Nachgebens verteilt.
Rückschau und Bewertung des Ergebnisses:
Für die von uns beratenen Anlieger konnte zuvor bereits im Widerspruchsverfahren eine Reduzierung der ursprünglichen Beitragsforderung um 20% erreicht werden. Die dann noch festgesetzten 80% der ursprünglichen Beitragsforderung konnten im Klageverfahren in den meisten Fällen nochmals etwa halbiert werden. Insgesamt konnte also eine Herabsetzung des ursprünglich geforderten Beitrags um insgesamt ca. 60% erreicht werden.
Bei einzelnen Klägern fiel die Reduzierung der Beiträge noch höher aus, da frühere Beitragszahlungen ihrer Rechtsvorgänger berücksichtigt werden mussten.
Von den 27 durch uns vertretenen Klägern waren im Termin immerhin 20 selbst zugegen oder durch einen Familienangehörigen vertreten.
Die mündliche Verhandlung dauerte fünf Stunden. Das Gericht setzte sich sehr eingehend und sorgfältig mit unseren Argumenten auseinander. Das Gericht brachte noch zusätzliche Aspekte ein und schlug einen Vergleich vor.
Die Frage des Gerichts, ob der Rechtsstreit durch Vergleich gütlich beigelegt werden soll, wurde von der Unterzeichnerin mit den anwesenden Klägern ausführlich erörtert. Hierzu wurde eine Sitzungsunterbrechung beantragt und gewährt. Schließlich sprachen sich alle Anwesenden für eine gütliche Beilegung aus. Auf Vorschlag der Unterzeichnerin wurde noch die Bedingung aufgenommen, dass mit dem herabgesetzten Betrag die Erschließungsbeitragspflicht endgültig abgegolten sein soll. Die Vertreter der Stadt Bochum erklärten sich hiermit einverstanden.
Zusammengefasst hat der nun abgeschlossene Vergleich vor allem folgende Vorteile:
a)
Für die Kläger entfallen die weiteren, an sich noch ausstehenden, endgültigen Heranziehungsbescheide.
Bei den bisher geforderten Beiträgen handelte es sich ursprünglich nur um Vorausleistungen. Normalerweise müssten nach der Endabrechnung der Baumaßnahme noch die endgültigen Heranziehungsbescheide ergehen. Durch den Vergleich werden nun die deutlich herabgesetzten Vorausleistungen als endgültige Leistungen behandelt. Die Endabrechnung hätte voraussichtlich deutlich höhere Beiträge ergeben:
Endabrechnungen von Baumaßnahmen fallen aller Erfahrung nach höher aus, als die zuvor erstellten Kostenvoranschläge. Außerdem berücksichtigten die den Vorausleistungsbescheiden zugrunde liegenden Kostenvoranschläge noch eine Mehrwertsteuer von 16%. Bei der Endabrechnung wäre die jetzt geltende Mehrwertsteuer von 19% für die Bauleistungen zu berechnen.
b)
Dadurch, dass der jetzt im Vergleich für jeden einzelnen Kläger festgelegte Beitrag gleichzeitig als endgültige Zahlung auf den Erschließungsbeitrag gilt, ersparen sich die Kläger weitere Rechtsstreitigkeiten wegen des noch ausstehenden endgültigen Erschließungsbeitrags. Ein solcher neuer Beitragsbescheid entfällt für die Kläger, die jetzt mit der Stadt den Vergleich geschlossen haben.
Die Anstrengungen der rührigen Bürgerinitiative Liboriusstraße und der rege Informationsaustausch unter den Klägerinnen und Klägern haben sich also gelohnt:
Die Bürgerinitiative Liboriusstrasse wird den Erfolg im Juni 2008 mit einem Sommerfest feiern, zu dem auch Rechtsanwältin Böhmer eingeladen ist.
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