Kanzlei Lotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
verkehrsanwalt-bochum.de

Anwaltsgebühren.

Viele Menschen scheuen aus Kostengründen den Weg zum Anwalt, weil ihnen in unzähligen, vor allem amerikanischen Fernsehfilmen erzählt wird, gute Anwälte seien unbezahlbar teuer. In Deutschland gilt jedoch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), nach der auch unsere Kanzlei im Normalfall abrechnet. Dazu ein Beispiel:

 

Im Privatrecht (z. B. bei Schadensersatz nach Verkehrsunfall ) richtet sich die Gebühr nach dem Gegenstandswert. Eine Gebühr (1,0)  beträgt bei einem Gegenstandswert von 5.000,00 EUR genau 303 EUR. Bei einem Wert von 250.000,00 EUR fallen 2.253 EUR an. Der Gebührenfaktor kann sich bei langwierigen und aufwendigen Angelegenheiten auf 2,5 erhöhen. Hinzu kommen Auslagen und Umsatzsteuer (z.Z. 19%). Bei Angelegenheiten mit einem durchschnittlichen Aufwand rechnen wir mit einem Gebührenfaktor von 1,3 ab. Weitere Kosten und Gebühren entstehen, wenn wir Ihre Ansprüche einklagen.

 

Beispiel: Sie beauftragen uns, nach Ihrem Unfall Schadensersatz von 3.000,00 EUR bei der Gegenseite anzumelden, dann entstehen bei durchschnittlichem Arbeitsumfang außergerichtlich Anwaltsgebühren von insgesamt 335 EUR. Wenn der Schaden durch die Gegenseite erstattet wird, werden auch die Anwaltsgebühren erstattet. Andernfalls tritt Ihre Rechtsschutzversicherung ein.

 

In Strafsachen und in Bußgeldangelegenheiten werden sog. Satzrahmengebühren berechnet. Bestenfalls werden hier vom Tatvorwurf bei der Polizei bis zur Einstellung durch die Staatsanwaltschaft bzw. Bußgeldbehörde etwa 670 bzw. 540 Euro fällig, wenn nämlich das Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren eingestellt wird. Soweit Ihnen eine fahrlässige Tatbegehung vorgeworfen wird, werden die Kosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.

 

Wenn die Sache zum Amtsgericht geht, würden bei einer Hauptverhandlung Anwaltsgebühren von insgesamt etwa 1.020 bzw. 870 Euro entstehen. Wenn Sie freigesprochen werden, werden Ihnen die Kosten durch die Staatskasse erstattet. Andernfalls tritt Ihre Rechtsschutzversicherung ein, solange Sie nicht wegen vorsätzlicher Tatbegehung verurteilt werden.

 

Je nach Bedeutung der Angelegenheit für Sie und/oder Arbeitsumfang für uns, können sich die Gebühren erhöhen. Hinzukommen Kopier- sowie ggf. Fahrtkosten sowie Gebühren für Aktenversendungen.

 

Sprechen Sie uns an. Wir erstellen gerne eine Kostenkalkulation.

 

Wir werden häufig nach den Kosten für eine Erstberatung gefragt. Für diese Beratung gibt es keine gesetzliche Gebührenordnung. Die Kosten halten sich mit 98,00 Euro/ 30 Minuten im Rahmen.